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Mitteilung der Schulleitung: Der SEB wurde auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. |
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Das „SchulElternBeirat“-Team |
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Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieser Seite werden vom Schulelternbeirat vorgegeben. Ergänzungen der Schulleitung sind entsprechend markiert ! |
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Die Aufgaben des SchulElternBeirates Aus dem Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz: §40 Schulelternbeirat 1. Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen , ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. 2. Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schul-verwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. 3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind. 4. Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei 4.1 Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen 4.2 der Einführung neuer Lern-und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist, 4.3 Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule, 4.4 der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften), 4.5 Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler, 4.6 Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schulbücherei, 4.7 der Festlegung der beweglichen Ferientage.
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12-03-2007 Der Schulelternbeirat (SEB) hat getagt. das Protokoll hier als pdf-Download. |
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22-10-2007 Protokoll zum Treffen mit den KlassenelternsprecherInnen (als pdf-Download). |
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05-03-2008 Protokoll der Sitzung vom 05-03-2008 (als pdf-Download) |
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