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Grundschule Weitefeld

Schulstraße 3, 57586 Weitefeld

Fon 0 27 43 - 63 10    Fax 0 27 43 - 93 23 70   gs-weitefeld@web.de

Schule am Ort. Schule im Ort. Meine Schule. Da gehe ich hin !

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Kinder

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Hier findet sich Eine Sammlung von Veröffentlichungen der Gesamtkonferenz und der Schulleitung. Ergänzt wird das Angebot mit Rahmenplänen und Rechtschreibung

Qualitätsprogramme der Grundschule Weitefeld

Wir verpflichten uns den Kindern individuelle Lernwege zum Lesenlernen zu eröffnen und sie durch eine Vielzahl von Angeboten zum Lesen zu motivieren, zu fördern und zu begeistern.

Qualitätsprogramm Lesekompetenz

Wir verpflichten uns, die Kinder in ihrer Bewegung und durch Bewegung allgemein und gezielt zu fördern; dazu bieten wir eine Vielzahl von Angeboten.

Qualitätsprogramm Bewegung

Sonstige Veröffentlichungen (Konferenzbeschlüsse)

Hausaufgaben

Elterninfo (Aktuell) ... wird immer per Elternbrief über die Schüler verteilt.

Rahmenpläne für die Grundschule

Teilrahmenplan Mathematik             Teilrahmenplan Deutsch               Teilrahmenplan Sachunterricht

         Teilrahmenplan Integrierte Fremdsprachenarbeit               Teilrahmenplan Sport

Rechtschreibung

Regeln aktuell   oder auch hier: Regeln 2006  -  Wörterliste 2006

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Grundschüler,

die Gesamtkonferenz der Grundschule – das ist ein aus Elternvertretern und allen Kolleginnen und Schulleitung zusammengesetztes Entscheidungsgremium - hat nach eingehender Beratung im Rahmen einer Gesamtkonferenz auch unter Beteiligung der Leitung der Hausaufgabenbetreuung der Schule am 08-10-2003 und einer anschließenden Erprobungs- und Beobachtungszeit in ihrer Sitzung vom 04-02-2004 einige wichtige Punkte zum Thema Hausaufgaben festgelegt, die ich Ihnen hier vorstellen möchte. Dieser Kriterienkatalog ist für alle – Eltern, Kinder, LehrerInnen – verlässlich und verpflichtend, es leiten sich auch Rechte daraus ab.

Die Gesamtkonferenz der Grundschule Weitefeld beschließt in ihrer Sitzung vom

04-02-2004 einstimmig folgende Kriterien zum Thema Hausaufgaben:

1. Hausaufgaben müssen für die Kinder nachvollziehbar, für Eltern überwiegend nachvollzieh-

   bar sein. Die Hausaufgaben müssen klar definiert und ggf. erklärt werden.

2. Hausaufgaben können vorbereitend sein und sind im Unterricht aufzuarbeiten.

3. Eine Kontrolle der Hausaufgaben muss regelmäßig erfolgen, die Kinder haben ein Anrecht

  auf Rückmeldung durch die Lehrkraft. Die Eltern sollten konkrete Rückmeldung in beson-

  deren Fällen erhalten.

4. Hausaufgaben müssen nach Bedarf individuell und angemessen gestaltet sein. Die

  Fachlehrer müssen sich absprechen.

5. Eltern bzw. Lehrer geben schriftliche oder mündliche Rückmeldung, wenn das Kind mit den

  gestellten Aufgaben Probleme hatte.

6. Hausaufgaben sind nicht Elternarbeit. Eine selbstständige Erledigung der Aufgaben muss

  dem Kind möglich sein, Entscheidungen dürfen den Kindern nicht abgenommen werden.

7. Hausaufgaben sollen offen und abwechslungsreich sein. Die Übung darf nicht vergessen  

  werden. Hausaufgaben müssen selbstständig bearbeitet werden, sie müssen differenzierend

  sein.

8. Grundtechniken sind zu üben: - Selbstständigkeit,

          - Ordnung,

          - Struktur (Einteilung des Blattes, der Heftseite),

          - Lernumgebung gestalten,

          - Bewusstsein für die Aufgaben entwickeln,

          - Begründung für Hausaufgaben erkennen,

          - Strategien entwickeln,

          - auslassen können, wenn eine Aufgabe nicht verstanden

            wird.

Die hier gelisteten acht Punkte sind gleichgewichtig, es wird keine Rangfolge festgelegt.

Die Kriterien sind allen Eltern mittels Elternbrief bekannt zu geben.

Schulinformation Nr. 4  -  17-02-2004  -  Thema: Hausaufgaben – Beschluss der Gesamtkonferenz  -  Seite 2/2

Die Gesamtkonferenz beabsichtigt mit diesem Beschluss eine konkrete Regelung einzusetzen, die allen an Schule Beteiligten die nötigen Informationen, aber auch und vor allem Verlässlichkeiten bietet.

Neben dieser Kriterienliste der Grundschule Weitefeld sei noch auf die Regelungen in der Schulordnung für die Grundschulen, § 38 – Sätze (1) bis (3), verwiesen:

(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschu-

   lische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können.

(2) In der Regel soll bei einer durchschnittlichen Arbeitsweise in den Klassenstufen 1 und 2 für

   das Anfertigen der Hausaufgaben nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3

   und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden.

(3) Die Lehrer sind verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung des Schülers angemessen zu

   berücksichtigen. Der Klassenlehrer achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.

Die Volle Halbtagsschule lässt es auf Grund ihrer organisatorischen Form nur zu, dass die Hausaufgaben extern angefertigt werden. Einzige Ausnahme bietet die Hausaufgabenbetreuung unserer Schule, zu der Sie ihr Kind anmelden können (kostenpflichtig). In dieser internen Maßnahme werden die Kinder in der Anfertigung der Hausaufgaben durch fachlich versierte Kräfte betreut, es sind kurzfristige Rückmeldungen, Nachfragen oder Hinweise bei den LehrerInnen möglich. Auf dieses Angebot weise ich noch einmal besonders hin; Anmeldungen können in der Schule getätigt werden, hier erhalten Sie auch die nötigen weitergehenden Informationen.

Die o. g. Kriterien finden sich im Aushang auch im Eingangsbereich der Schule.

 

              Weitefeld, 17-02-2004         gez. N. Mönig, Schulleiter

               

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