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Wer kann wen wann und wo und unter welchen Bedingungen anmelden ?
Für Ihr Kind ist die ortsansässige bzw. nächstgelegene Grundschule zuständig. Wenn Sie nicht wissen, welche Schule für Ihren Ort zuständig ist, kann Ihnen jede andere Schule Auskunft geben. Wünschen Sie aus wichtigem Grund eine andere als die zuständige Schule, so können Sie ein Gastschulverhältnis beantragen. Dieses trgen Sie der aufnehmenden Schule vor. Diese klärt das Notwendige mit der zuständigen Schule ab. Einen grundsätzlichenAnspruch auf Gastschulverhältnis habenSie - ausgenommen zum Besuch von Schwerpunkt- oder Ganztagsschulen - nicht.
Für die Anmeldung zuständig sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Kindes.
Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 31-08 des Anfangsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dazu werden die Eltern benachrichtigt.
Es besteht die Möglichkeit auch diejenigen Kinder anzumelden, die bis zum 31. Dezember noch das sechste Lebensjahr vollenden (“Kann”-Kinder). Dazu sei auf unsere Empfehlungen hingewiesen.
Die Anmeldung findet für das kommende Schuljahr im August oder September des laufenden Jahres statt. Der genaue Termin wird zeitig bekannt gegeben. Es erfolgt eine Einladung an die Eltern per Post und Aushang in Schule und Kindergarten Die Eltern derjenigen Kinder, die unter die sog. “Kann”-Kinder-Regelung fallen, melden sich bitte direkt an der Schule. Sollten Sie zum Anmeldetermin aus wichtigem Grund nicht kommen können, so vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Termin.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte das Ihnen zugesandte Anmeldeblatt -gibt´s zum Ausdruck auch hier - ausgefüllt mit, dazu eine Geburtsurkunde des Kindes zur Einsichtnahme.
Bei einem Schulwechsel setzen Sie sich als Eltern/Sorgeberechtigte bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit die nötigen Fragen und Formalitäten geklärt werden können. Die wichtigsten Angaben können Sie schon auf dem Anmeldeblatt machen.
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